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   OVG Niedersachsen, 18.11.2015 - 1 MN 116/15   

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https://dejure.org/2015,35103
OVG Niedersachsen, 18.11.2015 - 1 MN 116/15 (https://dejure.org/2015,35103)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.11.2015 - 1 MN 116/15 (https://dejure.org/2015,35103)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. November 2015 - 1 MN 116/15 (https://dejure.org/2015,35103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 2 S 2 BauGB; § 4a Abs 3 S 2 BauGB; § 47 Abs 2a VwGO
    Auslegungsbekanntmachung; Öffentlichkeitsbeteiligung; Präklusion; umweltbezogene Informationen; Umweltinformationen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erneute Beteiligung: Umweltinformationen sind ein zweites Mal anzugeben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Umweltinformationen in der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bebauungsplan erneut ausgelegt: Relevante Unterlagen sind nochmals anzugeben! (IBR 2016, 1017)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 265
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2015 - 1 MN 116/15
    Ist ein Vorhaben räumlich und funktional in den Betriebsprozess eines umfassenderen Betriebes eingegliedert, so richtet sich seine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach der des Gesamtbetriebes (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 15.11.1991 - 4 C 17.88 -, NVwZ-RR 1992, 402 = BRS 52 Nr. 52 = juris Rn. 12).

    Ist ein Vorhaben räumlich und funktional in den Betriebsprozess eines umfassenderen Betriebes eingegliedert, so richtet sich seine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach der des Gesamtbetriebes (BVerwG, Urt. v. 15.11.1991 - 4 C 17.88 -, NVwZ-RR 1992, 402 = BRS 52 Nr. 52 = juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01

    Altenwohnen; Baunachbarklage; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2015 - 1 MN 116/15
    Aus "anderen wichtigen Gründen" ist der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung erst dann geboten, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 21.3.1988 - 1 D 6/87 -, juris = BRS 48 Nr. 30; siehe auch Beschl. v. 30.8.2001 - 1 MN 2456/01 -, juris = NVwZ 2002, 109 = BRS 64 Nr. 62).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00

    Bauleitplanung; Bewertungsverfahren; einstweilige Anordnung; Erforderlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2015 - 1 MN 116/15
    Die Senatsrechtsprechung (vgl. Beschl. v. 15.4.2008 - 1 MN 58/08 -, BauR 2009, 85 = BRS 73 Nr. 61 mit ausführlichem Zitat des bis dahin unveröffentlichten Beschlusses vom 15.11.2000 - 1 M 3238/00 - sowie Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OVG Münster; s. auch Senatsbeschl. vom 27.9.1999 - 1 M 2579/99 -, juris), nach der eine einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO unter bestimmten Voraussetzungen nicht aus anderen wichtigen Gründen geboten ist, wenn ein Fehler einer Satzung heilbar ist, wirkt sich hier nicht zugunsten der Antragsgegnerin aus.
  • OVG Niedersachsen, 27.09.1999 - 1 M 2579/99

    Einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO; Abwägungsgebot; Anordnung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2015 - 1 MN 116/15
    Die Senatsrechtsprechung (vgl. Beschl. v. 15.4.2008 - 1 MN 58/08 -, BauR 2009, 85 = BRS 73 Nr. 61 mit ausführlichem Zitat des bis dahin unveröffentlichten Beschlusses vom 15.11.2000 - 1 M 3238/00 - sowie Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OVG Münster; s. auch Senatsbeschl. vom 27.9.1999 - 1 M 2579/99 -, juris), nach der eine einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO unter bestimmten Voraussetzungen nicht aus anderen wichtigen Gründen geboten ist, wenn ein Fehler einer Satzung heilbar ist, wirkt sich hier nicht zugunsten der Antragsgegnerin aus.
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 1 MN 58/08

    Normenkontrollantragsbefugnis eines Plannachbarn bei Erweiterung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2015 - 1 MN 116/15
    Die Senatsrechtsprechung (vgl. Beschl. v. 15.4.2008 - 1 MN 58/08 -, BauR 2009, 85 = BRS 73 Nr. 61 mit ausführlichem Zitat des bis dahin unveröffentlichten Beschlusses vom 15.11.2000 - 1 M 3238/00 - sowie Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OVG Münster; s. auch Senatsbeschl. vom 27.9.1999 - 1 M 2579/99 -, juris), nach der eine einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO unter bestimmten Voraussetzungen nicht aus anderen wichtigen Gründen geboten ist, wenn ein Fehler einer Satzung heilbar ist, wirkt sich hier nicht zugunsten der Antragsgegnerin aus.
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11

    Rechtmäßigkeit der Bestimmung von Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2015 - 1 MN 116/15
    Das ist bei Fehlern der Öffentlichkeitsbeteiligung, wie hier, nicht der Fall (vgl. Senatsbeschl. v. 2.7.2013 - 1 MN 90/13 -, juris-Rn. 61; Senatsbeschl. v. 4.5.2012 - 1 MN 218/11 -, juris-Rn. 59), ohne dass es bei einem Fehler in der Auslegungsbekanntmachung darauf ankäme, dass dieser den Antragsteller konkret von der Erhebung bestimmter Einwendungen abgehalten hätte (vgl. Senatsbeschl. v. 25.2.2014 - 1 MN 245/13 -, NVwZ-RR 2014, 463 = ZfBR 2014, 372 = juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2013 - 1 MN 90/13

    Notwendige Angaben (Arten umweltbezogener Informationen) in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2015 - 1 MN 116/15
    Das ist bei Fehlern der Öffentlichkeitsbeteiligung, wie hier, nicht der Fall (vgl. Senatsbeschl. v. 2.7.2013 - 1 MN 90/13 -, juris-Rn. 61; Senatsbeschl. v. 4.5.2012 - 1 MN 218/11 -, juris-Rn. 59), ohne dass es bei einem Fehler in der Auslegungsbekanntmachung darauf ankäme, dass dieser den Antragsteller konkret von der Erhebung bestimmter Einwendungen abgehalten hätte (vgl. Senatsbeschl. v. 25.2.2014 - 1 MN 245/13 -, NVwZ-RR 2014, 463 = ZfBR 2014, 372 = juris Rn. 35).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2015 - 1 MN 116/15
    Auf der "sicheren Seite" ist die planende Gemeinde, wenn der Bekanntmachungstext einen zwar stichwortartigen, aber vollständigen Überblick über diejenigen Umweltbelange ermöglicht, die aus der Sicht der im Zeitpunkt der Auslegung vorliegenden Stellungnahmen und Unterlagen in der betreffenden Planung eine Rolle spielen, wie er etwa einer vollständigen und ausreichend differenzierten Gliederung eines sachgerecht verfassten Umweltberichts zu entnehmen sein kann (BVerwG, Urt. v. 18.7.2013 - 4 CN 3.12 -, BVerwGE 147, 206 = juris Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13

    Beschränkung der Bekanntmachung einer erneuten Auslegung auf neu hinzugekommene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2015 - 1 MN 116/15
    Das ist bei Fehlern der Öffentlichkeitsbeteiligung, wie hier, nicht der Fall (vgl. Senatsbeschl. v. 2.7.2013 - 1 MN 90/13 -, juris-Rn. 61; Senatsbeschl. v. 4.5.2012 - 1 MN 218/11 -, juris-Rn. 59), ohne dass es bei einem Fehler in der Auslegungsbekanntmachung darauf ankäme, dass dieser den Antragsteller konkret von der Erhebung bestimmter Einwendungen abgehalten hätte (vgl. Senatsbeschl. v. 25.2.2014 - 1 MN 245/13 -, NVwZ-RR 2014, 463 = ZfBR 2014, 372 = juris Rn. 35).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 4 CN 1.13

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Planänderung; mehrfache

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2015 - 1 MN 116/15
    Finden, wie hier, mehrere öffentliche Auslegungen statt, so kann der Antragsteller, jedenfalls wenn mit der späteren von ihm ursprünglich beanstandete Festsetzungen zu seinen Gunsten geändert werden, sich grundsätzlich nicht mit einer Beteiligung im ersten Auslegungsverfahren begnügen; er muss auch im zweiten Beteiligungsverfahren deutlich machen, dass bzw. inwieweit er an seinen Einwendungen festhält (BVerwG, Urt. v. 20.2.2014 - 4 CN 1.13 -, BVerwGE 149, 88 = juris Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 07.05.2014 - 4 CN 5.13

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1988 - 1 D 6/87
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 1 KN 124/13

    Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan; Normenkontrolle; Präklusion; Tierhaltung

  • VG Gelsenkirchen, 22.02.2021 - 9 L 1582/20

    Gemengelage; Einfügen; nähere Umgebung; Gewerbebetrieb; Nutzungsuntersagung;

    Maßgeblich kommt es darauf an, ob die Anlage räumlich und funktional in einen Betrieb eingegliedert und damit Teil des Gesamtbetriebs ist vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1991 - 4 C 17.88 -, juris Rn. 11 f.; vgl. auch OVG Saarland, Urteil vom 9. Mai 1995 - 2 R 9/94 -, juris Rn. 45, OVG Thüringen, Urteil vom 24. November 2005 - 1 KO 531/02 -, juris Rn. 45, OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. November 2015 - 1 MN 116/15 -, juris Rn. 58, vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 1998 - 11 B 2442/98 -, juris Rn. 18.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2016 - 10 S 10.15

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; vorläufige Außervollzugsetzung eines

    Soweit der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO ausgeführt hat, diese sei geboten, weil die angegriffene Satzung sich als offensichtlich unwirksam erweise, auf Folgenabwägung komme es deshalb nicht mehr an (Beschluss vom 10. August 2010 - OVG 10 S 20.10 -, juris Rn. 18; ebenso etwa OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Januar 2010 - OVG 2 S 69.09 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 6. Januar 2012 - OVG 2 S 26.11 -, juris Rn. 16; vgl. zum Gebotensein einer einstweiligen Anordnung aus anderen wichtigen Gründen bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans bzw. offensichtlichen Erfolgsaussichten in der Hauptsache auch HessVGH, Beschluss vom 7. August 2013 - 10 B 1549/13.N -, juris Rn. 20; SächsOVG, Beschluss vom 9. April 2008 - 1 BS 448/07 -, juris Rn. 4 bzw. bei großer Wahrscheinlichkeit des Erfolgs in der Hauptsache NdsOVG, Beschluss vom 8. März 2007 - 12 MN 13/07 -, BauR 2007, 1385, juris Rn. 28 und Beschluss vom 18. November 2015 - 1 MN 116/15 -, juris Rn. 55), liegt dem die Erwägung zugrunde, dass an dem Vollzug eines offensichtlich unwirksamen Bebauungsplans in der Regel kein schützenswertes öffentliches oder privates Interesse bestehen kann, das einem Interesse des Antragstellers an der Suspendierung des Bebauungsplans erfolgreich entgegengehalten werden könnte (vgl. Jäde in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 7. Aufl. 2013, § 30 BauGB Rn. 126; Kalb/Külpmann in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: August 2015, § 10 Rn. 343; vgl. auch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. März 2015 - OVG 1 S 19.15 -, LKV 2015, 274, juris Rn. 39).
  • OVG Thüringen, 22.03.2017 - 1 N 173/15

    Normenkontrollverfahren - Zur Angabe der Arten umweltbezogener Informationen im

    bb) Die Bekanntmachung enthält auch die erforderlichen Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB vorliegen (vgl. zu dieser Anforderung BVerwG, Urteil vom 11. September 2014 - 4 CN 3.14 - juris Leitsatz 1 und Rn. 12; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. November 2015 - 1 MN 116/15 - juris Rn. 49; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9. August 2013 - 8 S 2145/12 - juris Rn. 40).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 120/19

    Aufteilung des Plangebiets; Eigentümerinteressen; Freihalteinteresse; Rückwärtige

    Für diese gelten gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB grundsätzlich dieselben Anforderungen, die auch für eine erste Auslegungsbekanntmachung gelten (vgl. Senatsbeschl. v. 18.11.2015 - 1 MN 116/15 -, BauR 2016, 215 = BRS 83 Nr. 25 = juris Rn. 51); diesen Anforderungen hat die Antragsgegnerin bei der erneuten Bekanntmachung entsprochen.
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